Der städtische Kontext
La Plage des Eaux-Vives ist viel mehr als ein Strand. Die räumliche Breite der Intervention und der Wunsch, einen engen Dialog mit den verfestigten städtischen Themen der Stadt zu suchen, machen diesen Ort zu einer Landschaft mit sozialer Berufung: für die gesamte Bürgerschaft.
Der neue öffentliche Bereich entsteht auf dem Landstreifen, der vom Genfersee aus mit der von Bäumen gesäumten Allee Quai-Gustave Ador zusammentrifft. Dadurch wird eine Abfolge symbolischer Räume der Stadt gestärkt, die einerseits die Parc des Eaux-Vives et de la Grange bis zum Jardin de l‘Anglais zusammenhält und andererseits das Gebiet des Touristenhafens aufwertet - mit dem Maison de la Pêche und dem Pier.
Das Projekt
Das Hauptziel der Intervention ist die Durchführung eines großen öffentlichen Bade- und Freizeitraums, der für die gesamte Bevölkerung offen und zugänglich ist. Die Arbeiten werden durch den Bau eines neuen Hafengebiets abgeschlossen.
Das Projekt basiert auf der Gestaltung zweier Promenaden: der bestehenden – heute mit Blick auf das große Schilfdickicht, wo die Entwicklung der Artenvielfalt gefördert wird – und der Uferpromenade.
Zwischen diesen beiden Gehwegen befindet sich eine große Liegewiese, ausgestattet mit Tischen, Springbrunnen, Bowlingbahnen und Schirmständern, die auf dem Boden/Bereich verteilt sind.
Die Promenade entlang verlaufendem Gehweg, besteht aus Natursteinplatten mit versiegelten Fugen, die auch mit Hilfsmitteln begehbar/befahrbar sind.
Hier dient die lange Steinmauer auch als Sitz- und Ruhebereich. Tatsächlich ist die Möglichkeit, eine Pause einzulegen, besonders wichtig für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen (auch die Entfernung ist ein Hindernis).
Die Seepromenade ist ein großes Plateau aus gebürstetem Beton.
Die Promenade verläuft parallel zum Strand, der aus technischen Gründen auf einem niedrigeren Niveau als der Fußgängerweg bleibt. Für den Zugang zum Seeufer gibt es punktuelle Rampen oder Treppen, in deren Nähe sich Betonquader befinden, die als Sitzgelegenheit und als Containerelement fungieren.
In diesen „Boxen“ werden nützliche Ausrüstungsgegenstände für Strandbesucher aufbewahrt, wie z. B. Schwimmwesten, ein Defibrillator oder ein Baderollstuhl mit schwebenden Armlehnen.
Das Bedürfnis und der Wunsch, einen sicheren und geeigneten Zugang zum Wasser für alle zu schaffen, fanden im Projekt konkreten Ausdruck.
Tatsächlich wurde nördlich des Eingriffsabschnitts/Interventionsbereich eine Metallrampe (5 % Gefälle und 150 cm Breite) installiert, die für Familien mit Kindern, ältere Menschen oder alle, die sanft ins Wasser einsteigen möchten/für alle, die sanft ins Wasser gehen wollen, konzipiert ist. Ein doppelter Handlauf hilft dann, sich beim Ab- oder Aufstieg vom See abzustützen.
Diese Lösung wird von allen sehr geschätzt.
Obwohl die Rampe ein besonderes Element des Projekts ist, fügt sie sich perfekt in den Kontext ein und passt/passt sich die Form und Position der anderen Terrassen am See.
Um die Nutzung durch Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, wurde in der Nähe der Zugangsrampe zum See ein Behindertenparkplatz ausgewiesen. Die Zufahrt zum Parkplatz erfolgt über den neuen Metallsteg, der zum ebenfalls leicht zugänglichen Restaurant führt.
Auf der großen Liegewiese befinden sich zwei Dienstleistungsblöcke/ zwei Serviceblöcke für Menschen mit und ohne Behinderung, einer davon grenzt an den am besten nutzbaren Bereich des Strandes.
Allgemeine Planungsinformationen (Schweizerische technische Vorschriften)
Nach SIA 500 und SN 640 075
- Rampen: maximale Neigung/Steigung von 6 % und eine minimale Breite von 120 cm (oder mindestens 180cm an überfüllten Orten).
- Beschichtungen: Die Eignung hängt davon ab, ob sie mit Rollstühlen, Rollatoren und dergleichen verwendet werden können (geringer Rollwiderstand); durch Praktikabilität (Fehlen von Hindernissen); durch Rutschsicherung (wirkt der Rutschgefahr entgegen). Die Gittermaschen dürfen nicht größer als 10x30 mm sein.
- Badeanstalten/ Bademöglichkeiten: Zugang zum Ufer ohne Stufen; Zugang zum Wasser min. über Leiter (maximale Tritthöhe 15 cm) und beidseitigem Handlauf im Abstand von 60-65 cm. Zufahrt zu den Fabriken mit Rampe oder Hebevorrichtung.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: SIA D0254 Barrierefreien Sportanlagen – Empfehlungen für die Anwendung der Norm SIA 500.
Text von: Caterina Cavo