Der städtische Kontext
Lido San Domenico ist einer dieser versteckten Orte, typisch für das alte Tessin, an dem sich die lokale Bevölkerung treffen und vielleicht auch Reisende treffen kann, die von weit her angereist sind.
Im Schatten von Bäumen mit üppigem Laub erstreckt sich das Lido auf einer Terrasse mit Blick auf den See und ist über eine schmale Straße zwischen den Häusern und dem Hang zu erreichen
Ein Abschnitt auf verschiedenen Ebenen charakterisiert diesen Teil des Gebiets: Tatsächlich liegt die Badeanlage tiefer als die öffentliche Straße (Sentiero di Gandria), während sie, um näher an den Zugangsbereich zum Wasser zu gelangen, auch dort liegt Es ist notwendig, weiter in Richtung See abzusteigen.
Diese besondere Gestaltung erfordert die Umsetzung idealer architektonischer Lösungen, damit alle Nutzer den öffentlichen Raum genießen können.
Mit diesem Ziel hat die Gemeinde Lugano die Sanierung der Infrastruktur nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit und Inklusion gefördert.
Architekturprojekt
Die Intervention konzentrierte sich auf zwei miteinander verbundene Hauptpunkte: die Schaffung eines neuen städtischen Elements – „La Piazza“ (das Platz) – als Treffpunkt für die Bevölkerung und die rechtzeitige und maßvolle Anpassung der Räume an die Erreichbarkeitsbedürfnisse.
Der Gandria-Weg beginnt am öffentlichen Parkplatz Castagnola, wo ein rollstuhlgerechter Parkplatz zur Verfügung steht; Von hier aus wird die Straße zu einer Fußgängerzone und erreicht das Lido-Gebiet.
Um den oben genannten Höhenunterschied zwischen dem Weg und dem Niveau der Infrastruktur auszugleichen, wird (anstelle der bestehenden Treppe) eine neue Rampe mit einer Steigung von 6 % entworfen, die mit einem zentralen Treppenabsatz durchsetzt ist.
Der Zugang zum Lido wird somit durch den neuen öffentlichen Raum, einen kleinen Nachbarschaftsplatz, verbessert, dessen Bepflanzung mit lokalen Essenzen eine Nutzung auch in den heißesten Zeiten ermöglicht.
Die Rampe wird durch Steinmauern begrenzt, die als Sicherheitselement (Radstopper) und auf der Höhe des Platzes werden die Wände als Sitzplätzen und laden zu Momenten der Geselligkeit ein.
Die Innenwege der Badeanstalt sowie der Außenbereich wurden renoviert und dank der Installation eines Bodenbelags aus Steinplatten (Porphyr und Granit, mit Einsätzen aus Marmor und Ziegenstein) auf einer Ebene angeordnet aus städtischen Lagerhäusern. Die Wiederverwendung des gelagerten Materials, ausgewählt nach Zugänglichkeitsmerkmalen (Befahrbarkeit mit Verkehrsmitteln, Begehbarkeit, Rutschsicherheit), stellt einen Mehrwert des Projekts dar. Alle Beläge verfügen über eine geflammte Oberfläche und versiegelte Fugen, wodurch koplanare Flächen entstehen, die auch von Rollstuhlfahrern problemlos genutzt werden können.
Geeignet ist auch die Beschichtung aus Porphyr- und Granitwürfeln mit geflammter Oberfläche, die für die Rampe und den Gehweg verwendet wird, der zum Bereich am Wasser führt.
Letzterer wurde mit einer Plattform ausgestattet, die auf der vorhandenen Treppe installiert wurde, und einem hydraulischen Aufzug für den Abstieg in den See.
Das Projekt wurde mit der Durchführung/Umsetzung von zwei neuen rollstuhlgerechten Badezimmern (Männer und Frauen) und die Ausstattung der externen Gemeinschaftsduschen mit Hilfsmitteln erledigt sein.
Beteiligung von Endbenutzern
Bezüglich der allgemeinen Struktur des Projekts und in der Entwicklungsphase der Pläne wurden Barrierefreiheitsspezialisten (Design for All Kompetenzzentrum, inclusione andicap ticino) und Menschen mit Behinderungen einbezogen. Nach Abschluss der Arbeiten wurde ein Vergleich mit einer Person durchgeführt, die im Rollstuhl unterwegs ist und zur Interessengruppe gehört, um eine Rückmeldung über den Grad der Zugänglichkeit des Raums zu erhalten. Dadurch konnte ein praktischer Test zur Eignung des Bodenbelags, zur Beweglichkeit innerhalb der Umkleide- und Toilettenräume (Freiraum, Innenaufteilung, vorhandene Ausstattung) und zur Nutzbarkeit der Rampe durchgeführt werden. Aus diesem Vergleich gingen einige Verbesserungen hervor, die die Stadt Lugano zugunsten der Inklusion übernommen hat.
Allgemeine Planungsinformationen (Schweizerische technische Vorschriften)
Nach SIA 500 e SN 640 075
-Rampen: maximale Steigung von 6 % und eine minimale Breite. von 120 cm (oder mindestens 180 cm an überfüllten Orten). Am Anfang und Ende der Rampen sowie vor Türen und Durchgängen sind Podeste ohne Gefälle zu kennzeichnen (Mindestlänge 140 cm; bei Fahrtrichtungswechsel von mehr als 45°: Mindestfläche 140x140 cm) . Bei Höhenunterschieden von mehr als 150 cm sind vorzugsweise Zwischenpodeste vorzubereiten.
-Treppe: vorzugsweise gerade und ab n. 16 Tragegurte, ausgestattet mit Zwischenpodesten. Trittstufe min. 28 cm, maximale Setzstufe 17,5 cm; Ideal: Tritthöhe/d 30 cm, Steigung/Setztstufe 16 cm. Ausgestattet mit leicht zugänglichen Handläufen und abgegrenzten Stufen.
-Handläufe: 85 cm bis 90 cm von der Vorderkante der Trittstufen und der Podestfläche entfernt anzubringen, müssen die Länge der Treppe an beiden Enden um mindestens 30 cm überragen und bei einer Änderung des Geländes ununterbrochen weitergeführt werden Fahrtrichtung.
-Beläge: Die Eignung hängt davon ab, ob sie mit Rollstühlen, Rollatoren und dergleichen verwendet werden können (geringer Rollwiderstand); durch Praktikabilität (Fehlen von Hindernissen); durch Rutschsicherung (wirkt der Rutschgefahr entgegen).
-Badehäuser: Einstiegsleiter mit Stufen (Stufenhöhe 15 cm und beidseitige Handläufe im Abstand von 60-65 cm). Zugang zu den Anlagen mit Rampe oder Hebevorrichtung, je nach Uferbeschaffenheit.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: SIA D0254 Hindernisfreie Sportanlagen – Empfehlungen für die Anwendung der Norm SIA 500.
Text von Caterina Cavo